Honorar:

Mein Honorar ist abhängig von der Behandlungsdauer sowie der erbrachten Leistung und wird auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet. 

Für Kinder bis zum 14.Lebensjahr plane ich idR 45min ein, für Jugendliche und Erwachsene 60min. Je nach Bedarf können wir längere oder kürzere Termine vereinbaren. Für Neupatienten mit umfangreicher Vorgeschichte plane ich für den ersten Termin gern etwas mehr Zeit für ein ausführliches Vorgespräch und die Sichtung vorliegender Befunde ein. 

Hausbesuche: 

Bei Bedarf biete ich auch Hausbesuche in einem Radius von ca. 25 Autominuten ab der Praxisadresse (Berg OT Höhenrain) an. Dies schließt z.B. Starnberg, Söcking, Gauting, Pullach, Wolfratshausen, Eurasburg & Seeshaupt mit ein. Weitere Entfernungen können sie gern individuell erfragen. 

Zzgl. zu dem üblichen Honorar berechne ich bei Hausbesuchen einen entfernungsabhängigen Aufschlag von 10-20€. 

Ermäßigungen: 

Auf Anfrage biete ich für Menschen in schwierigen finanziellen Situationen und/oder bei engmaschigem Behandlungsbedarf reduzierte Preise an. Bitte sprechen sie mich bei Bedarf vor Behandlungsbeginn darauf an.

Ausfallhonorar: 

Sofern sie einen Termin verschieben müssen oder nicht wahrnehmen können, so sagen sie bitte so früh wie möglich, spätestens 24h vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder versäumten Terminen behalte ich mir das Recht vor, ein Ausfallhonorar in Höhe der zu erwartenden Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.

Zahlung:

Sie können in Bar oder per Überweisung zahlen. Die Rechnung können sie dann ggf. anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. 

Erstattung durch Krankenversicherungen:

Als Heilpraktikerin kann ich ihnen Rechnungen auf der Grundlage der allgemein anerkannten GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausstellen, die sie dann im Anschluss bei ihrer Krankenversicherung einreichen können. Mein Honorar ist in jedem Fall unabhängig von einer möglichen Erstattung seitens ihrer Krankenversicherung.

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen mindestens anteilig. Bitte beachten sie, dass sie hierfür meist ein ärztliches Rezept benötigen. Eine Liste mit teilnehmenden Kassen und deren Modalitäten finden sie hier. Auch viele private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktiker-Leistungen und/oder osteopathische Behandlungen. Zudem haben sie die Möglichkeit, eine kostengünstige private Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen.

Bitte informieren sie sich ggf. vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten einer osteopathischen Behandlung aufkommen wird.

Ich bin Mitglied im VOD – Verband der Osteopathen Deutschland e.V.