Erstattung durch Krankenversicherungen:
Ich erfülle alle notwendigen Voraussetzungen für die Erstattung der Behandlungskosten durch die meisten gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und bin Mitglied im größten deutschen Berufsverband der Osteopathen. Als Heilpraktikerin kann ich ihnen Rechnungen auf der Grundlage der allgemein anerkannten GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausstellen, die sie dann im Anschluss bei ihrer Krankenversicherung einreichen können. Mein Honorar ist in jedem Fall unabhängig von einer möglichen Erstattung seitens ihrer Krankenversicherung.
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Heilpraktiker-Leistungen und/oder osteopathische Behandlungen. Auch viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen mindestens anteilig. Bitte beachten sie, dass sie hierfür zumeist ein ärztliches Rezept benötigen. Eine Liste mit teilnehmenden Kassen und deren Modalitäten finden sie hier. Zudem haben sie die Möglichkeit, eine kostengünstige private Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen, was sich bereits für nur wenige Behandlungen im Jahr lohnen kann.
Bitte informieren sie sich – sofern das für sie relevant ist – vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten einer osteopathischen Behandlung aufkommen wird.
Ich bin Mitglied im VOD – Verband der Osteopathen Deutschland e.V.